Beratungsleistungen
Bei Fragen zur Offerterstellung oder ganz grundsätzlich zur Bearbeitung von Ausschreibungen ist Herr Walter Schilling der richtige Ansprechpartner für Sie:
LEADBUYER-CONSULTING.CH |
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Walter Schilling |
Walter Schilling, Consultant Eidg. Dipl. Einkäufer, Techniker TS, Maschinenbau Electronic Business Manager FH Kontakt: |
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Mein Angebot:
Beratung und Unterstützung in allen Belangen zum Thema "öffentliche Ausschreibungen".
Ausschreibungen im Einladungsverfahren
Die Ausschreibungen im Einladungsverfahren liegen unter den gesetzlichen Schwellenwerten und werden normalerweise nicht öffentlich publiziert.
Ausschreibungen im selektiven VerfahrenBei dieser Art der Ausschreibungen (auch Präqualifikationen genannt) legt der Auftraggeber den Fokus zuerst auf die Auswahl von geeigneten Anbietern und beschränkt teilweise auch die Teilnahme am Wettbewerb. Ausschreibungen im selektiven Verfahren sind zweistufig. Zuerst werden die Teilnehmer am Wettbewerb aufgrund verschiedener Kriterien bestimmt. Anschliessend erhalten die ausgewählten Teilnehmer am Wettbewerb die Unterlagen für die Angebotseinreichung.
Die wichtigste Hürde in diesen zweistufigen Verfahren ist die Präqualifikation (Eignung) zur Wettbewerbsteilnahme. Ist diese Hürde genommen, entscheidet anschliessend alleine das Preis- Leistungsverhältnis Ihres Angebotes bei der Auftragsvergabe. Bei bestimmten Ausschreibungen sind Abgebotsrunden oder Preisverhandlungen gesetzlich verboten.
Gerne biete ich Ihnen meine Erfahrungen und meine Unterstützung bei der Erstellung der Unterlagen für die Präqualifikation an.
Ausschreibungen im offenen VerfahrenHier können alle Unternehmen die Offertunterlagen gleich zu Beginn der Ausschreibung beim ausschreibenden Unternehmen beziehen und ein Angebot einreichen. In der Regel müssen auch bei diesem Verfahren die Anbieter eine Selbstdarstellung liefern, welche mit den angebotenen Leistungen vom Auftraggeber bewertet wird. Bei diesem Verfahren liegt der Fokus des Auftraggebers hauptsächlich auf dem Preis- Leistungsverhältnis der angebotenen Leistung. Bei bestimmten Ausschreibungen sind Abgebotsrunden oder Preisverhandlungen gesetzlich verboten.
Gerne biete ich Ihnen meine Erfahrungen und meine Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Offertunterlagen für die Einreichung eines Angebotes an.


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