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  Gefriertrockner mit einer Produktionsfläche von 1.5 - 1.8 m² und Produktionsausbaustandard. Weitere Details siehe Pflichtenheft.  
Veröffentlichungsdatum:05.03.2010
Auftragsart:Lieferauftrag
Angebotsfrist:19.04.2010
Region:
I.D.:5460484
Art der Bekanntmachung:Ausschreibung
Kurzbeschreibung: • Anlage konstruiert nach den FDA / cGMP-Richtlinien • Der Gefriertrockner muss als Zweikammersystem konzipiert sein (Trocknungskammer und Eiskondensatorkammer sind räumlich voneinander abgetrennt). • Frontseitiger (Öffnung Produktions- und/oder Kondensatorkammer) Wandeinbau in Reinraum. • Der Gefriertrockner soll eine Produktionsfläche von 1.5 – 1.8 m² haben mit 4 – 6 Stellflächen. Dabei soll er automatisch CIP fähig sein und mit H2O2 oder einem gleichwertigen System sterilisierbar sein. • Eisaufnahmevermögen des Eiskondensators: 20 - 25 kg, Eiskondensatorleistung: 12-15 kg/24 h, es muss eine Eiskondensatortemperatur von -80°C erreicht werden können. • Als Programmiertool ist Siemens Step7 zu verwenden • Als Visualisierungssoftware kann Siemens WinCC flexible, WinCC oder Copadata zenon verwendet werden. Weitere Datails siehe Pflichtenheft.

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Vollständiger Bekanntmachungstext

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle:   Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP)
Beschaffungsstelle/Organisator:   Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Öffentliche Ausschreibungen,  Fellerstrasse 15,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0)31 323 93 02

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Öffentliche Ausschreibungen,  Fellerstrasse 15,  3003  Bern,  Schweiz,  Fax:  +41 31 323 26 98,  E-Mail: 
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

22.03.2010
Bemerkungen:   Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben können Sie diese in anonymisierter Form im Frageforum auf www.simap.ch oder per E-Mail an die Adresse unter Ziffer 1.2 stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Antworten werden schriftlich und in anonymisierter Form an alle Anbieter, welche die Ausschreibungsunterlagen bestellt oder herunter geladen haben, zugestellt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum:   19.04.2010 ,  Formvorschriften:   Bemerkungen zur Einreichung des Angebotes:
Einreichungsort : vgl. Ziffer 1.2.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr), Adresse siehe Ziffer 1.2, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. siehe Ziffer 1.2) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicher zu stellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1.5 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.6 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.7 Auftragsart

Lieferauftrag

1.8 Gemäss WTO/GATT-Abkommen, resp. Staatsvertrag

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel (Kurzbeschrieb) der Beschaffung

Gefriertrockner mit einer Produktionsfläche von 1.5 - 1.8 m² und Produktionsausbaustandard. Weitere Details siehe Pflichtenheft.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

(1007) 710 Gefriertrockner

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  42200000 - Maschinen für die Verarbeitung von Lebensmitteln, Getränken und Tabak und zugehörige Teile

2.5 Detaillierter Produktebeschrieb

• Anlage konstruiert nach den FDA / cGMP-Richtlinien
• Der Gefriertrockner muss als Zweikammersystem konzipiert sein (Trocknungskammer und Eiskondensatorkammer sind räumlich voneinander abgetrennt).
• Frontseitiger (Öffnung Produktions- und/oder Kondensatorkammer) Wandeinbau in Reinraum.
• Der Gefriertrockner soll eine Produktionsfläche von
1.5 – 1.8 m² haben mit 4 – 6 Stellflächen. Dabei soll er automatisch CIP fähig sein und mit H2O2 oder einem gleichwertigen System sterilisierbar sein.
• Eisaufnahmevermögen des Eiskondensators: 20 - 25 kg, Eiskondensatorleistung: 12-15 kg/24 h, es muss eine Eiskondensatortemperatur von -80°C erreicht werden können.
• Als Programmiertool ist Siemens Step7 zu verwenden
• Als Visualisierungssoftware kann Siemens WinCC flexible, WinCC oder Copadata zenon verwendet werden.
Weitere Datails siehe Pflichtenheft.

2.6 Ort der Lieferung

Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP)
Schwarzenburgstrasse 161
CH-3003 Bern

2.7 Aufteilung in Lose?

Nein

2.8 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.9 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.10 Liefertermin

0  Monate nach Vertragsunterzeichnung  
Bemerkungen:   Juli 2011 betriebsbereit montiert und von ALP abgenommen.
Bei Verzögerung des Gesamtprojektes muss die Anlage beim Anbieter gelagert werden können. Die Lagerkosten sind separat auszuweisen, werden aber nicht bewertet.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

keine

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Bereitschaft zur Leistung einer Bankgarantie über den Gesamtauftragswert bei Auftragserteilung.

3.3 Zahlungsbedingungen

- 30 % des Totalbetrages, innert 30 Tagen nach Auftragserteilung, gegen Bankgarantie und Rechnungsstellung.
- 40 % des Totalbetrages, 30 Tage nach erfolgreicher Lieferung und betriebsbereiter Montage, gegen Rechnungsstellung.
- 30 % des Totalbetrages, 6 Monate nach erfolgreicher Abnahme und Inbetriebnahme, gegen Rechnungsstellung.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Das Angebot ist DDP (Delivered Duty Paid – geliefert verzollt) zu offerieren. Alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der ordentlichen Erfüllung dieses Auftrages sind einzubeziehen (Spesen, Mehrwertsteuer, Zoll, Versicherung, Transportkosten, sonstige gesetzliche Zuschläge für den Hersteller).
Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) exklusive MwSt auszuweisen.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung und Koordination übernimmt. Dieser Anbieter ist gleichzeitig der alleinige Vertragspartner der Auftraggeberin. Die Beteiligten sind mit ihrer Rolle aufzuführen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

E1: Betreibungsregister- und Handelsregister-Auszug (nicht älter als 3 Monate) massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums.

E2: Bereitschaft und Fähigkeit, auf Aufforderung von ALP innerhalb von 21 Kalendertagen ab Erhalt der Aufforderung in Bern eine Präsentation von einem bestehenden Projekt zu machen.

E3: Bereitschaft die geforderten Liefertermine einzuhalten. Der Anbieter muss nachweisen, dass er die Kapazität besitzt, die offerierte Leistung in vollem Umfang zu erfüllen.

E4: Erklärung des Anbieters, dass sämtliche ausgeschriebenen Artikel / Leistungen komplett angeboten werden.

E5: Der Produzent (Anbieter) muss mindestens 3 Referenzen (Name und Adresse) angeben, welche dem ausgeschriebenen Volumen entsprechen.

E6: Der Anbieter/Hersteller verfügt über ein Qualitätsmanagement-System nach ISO 9001:2000 oder gleichwertig.

E7: Der Anbieter führt durch das gesamte Projekt die IQ/OQ – Dokumente nach.

E8: Schriftliche Bestätigung des Anbieters (separates Schreiben mit Unterschrift) als Beilage zum Angebot mit folgendem Wortlaut: «Wir als Anbieter (Name, Adresse, Ort), bestätigen hiermit, dass die Angaben im Angebot wahrheitsgetreu erstellt worden sind».

E9: Bereitschaft zur Leistung einer Bankgarantie bei Auftragserteilung zum Zweck der Absicherung von Vorauszahlungen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie für die Absicherung der Gewährleistungs- und Garantieansprüche von 10% der Vertragssumme während 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Schlusszahlung.

E10: Die Anbieterin verfügt über eine für die Leistungserbringung der vorliegenden Art entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung.

E11: Mindestens während den üblichen Bürozeiten (Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr) muss ein Telefon- oder Online-Support in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Dieser Support muss über einen normalen Festnetzanschluss in der Schweiz oder dem angrenzenden Ausland erfolgen. Verrechnung höchstens zum üblichen Orts-Festnetztarif (keine Mehrwertdienstnummern).
Bei technischen Störungen die nicht über einen Online Support gelöst werden können (z. B. Störungen/Ausfall von Hardwarekomponenten oder Anlageteilen) wird ein Mitarbeiter der Servicevertretung zu ALP geschickt. Reaktionszeit zur Störungsbehebung innerhalb von längstens 2 Arbeitstagen ab Zeitpunkt der Störungsmeldung für Arbeiten vor Ort. Eine Interventionszeit innerhalb 5 Arbeitstagen muss garantiert werden.

E12: Uneingeschränkte Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Gütern (Ausgabe 01. März 2001) und den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Informatik-Gesamtsystemen sowie die Herstellung von Individualsoftware, (Ausgabe Juni 1998).
In Abweichung von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Gütern, Ziffer 7.4 beträgt die Garantiezeit 24 Monate nach Ablieferung und erfolgreicher Abnahme des Gefriertrockners.

3.9 Zuschlagskriterien:

aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.10 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: keine
Zahlungsbedingungen:   keine

3.11 Sprachen für Angebote

Deutsch, oder Französisch

3.12 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.13 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch,
oder zu beziehen von folgender Adresse:
Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Öffentliche Ausschreibungen,  zu Hdn. von Projekt (1007) 710 Gefriertrockner,  Fellerstrasse 15,  3003  Bern,  Schweiz,  Fax:  +41 (0)31 323 26 98,  E-Mail: 
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab :   05.03.2010  bis  19.04.2010
Sprache der Ausschreibungsunterlagen :   Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen :   Sie können die Unterlagen von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden.
Dazu müssen Sie sich zuerst im oben genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen herunter laden.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Geschäftsabwicklung gemäss den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Gütern" (Ausgabe 01. März 2001) sowie den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Informatik-Gesamtsystemen sowie die Herstellung von Individualsoftware, (Ausgabe Juni 1998).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB.

4.3 Verhandlungen

bleiben vorbehalten

4.4 Verfahrensgrundsätze

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Das den Ausschreibungsunterlagen beigelegte Formular „Einhaltung der Arbeitsbedingungen…“ vom 15.11.2003 ist dem Angebot ausgefüllt beizulegen.

4.5 Sonstige Angaben

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, die Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute WTO-Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.
3. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben (Art. 36, Absatz 2, Buchstabe d VöB).

4.6 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.7 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BoeB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.



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