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Lieferung kleiner Kehrichtwagen
Veröffentlichungsdatum: 06.08.2008
Auftragsart: Lieferauftrag Angebotsfrist: 01.10.2008
Region: CH: Bern I.D.: 3591974
Art der Bekanntmachung: Ausschreibung
Kurzbeschreibung: Lieferung eines Kehrichtwagens mit max. 2.3m Breite und mind. 12 m3 Volumen beim Aufbau mit mind. Euro 5 Motor. Der Kehrichtwagen muss mit einer Aufbauwaage und Bordcomputer ausgerüstet sein. Die Lieferanten für die Waage und die Software sind vorgegeben.

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Vollständiger Bekanntmachungstext

Lieferung kleiner Kehrichtwagen  
 
Klassifikation  
- Auftragsart  Lieferauftrag 
- Verfahrensart  offenes 
- Dem WTO-Abkommen unterstellt   Nein 
1. Vergabestelle  
1.1 Vergabestelle   Stadt Bern, Städt. Beschaffungsbüro 
Organisator/-in des Beschaffungsverfahrens  
- Organisator/-in   Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün
Abfallentsorgung
- Ansprechperson   -
- Adresse   Murtenstrasse 96, Postfach 5033
- Postleitzahl   3001
- Ort   Bern
- Land   Schweiz
- Telefon (Ansprechperson)  031 321 79 79
- Fax  031 321 79 78
- E-mail (Ansprechperson)   abfall@bern.ch
- Internet-Adresse  www.bern.ch
1.2 Art der Vergabestelle   Gemeinde 
2. Beschaffungsobjekt  
2.1 Name des Projekts   Lieferung kleiner Kehrichtwagen
2.2 Art des Lieferauftrages   Kauf 
2.3 Referenz des Dossiers   TVS AEB Kehrichtwagen
2.5 Kurzbeschrieb der zu beschaffenden Lieferungen   Lieferung eines Kehrichtwagens mit max. 2.3m Breite und mind. 12 m3 Volumen beim Aufbau mit mind. Euro 5 Motor. Der Kehrichtwagen muss mit einer Aufbauwaage und Bordcomputer ausgerüstet sein. Die Lieferanten für die Waage und die Software sind vorgegeben.
2.6 Lieferungsort   Bei der KVA Bern
2.7 Liefertermin
- Angaben  Lieferung ab Juli 2009
2.8 Beschaffung(en)   Eine Beschaffung ohne Lose 
2.9 Teilangebote   Nicht zulässig 
2.10 Varianten  Gleichwertige Offertvarianten sind zugelassen
3. Bedingungen  
3.3 Eignungskriterien  - Mind. 5 Jahre Erfahrung beim Bau von Kehrichtfahrzeugen
- Mind. 2 Jahre Werkgarantie, 3 Jahre Garantie auf Lackierung und 6 Jahre Garantie auf Durchrostung bei Chassis und Aufbau
- Die Firma verfügt in der Schweiz über Service- resp. Wartungsstationen
- Wesentliche Ersatzteile können innerhalb von 48 Stunden geliefert werden
- Einhaltung der Eignungskriterien (Musskriterien) gemäss Leistungsverzeichnis
- Der Partikelfilter (sofern benötigt) verfügt über ein VERT-Zertifikat
- Das Fahrzeug ist mit all seinen Komponenten typengeprüft
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip)
- Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden (Selbstdeklaration und weitere Bestätigungen)

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
3.4 Eignungsnachweise  Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Zusätzlich nach Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung des GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
3.5 Zuschlagskriterien   gemäss folgenden Kriterien (in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit) 
- Kriterien:  
Kriterium Gewichtung
Qualität des Fahrzeugs (bewertete Kriterien gemäss Leistungsverzeichnis)  45% 
Kaufpreis (Fahrzeug, Aufbauten)  30% 
Offerierte Werkgarantie (über die minimale Garantiefrist hinausgehende Garantieleistung)  20% 
Kosten der offerierten Ersatzteile (Auswahl, s. Leistungsverzeichnis) und der Jahresservices  5% 
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 10 Punkten bewertet. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung. Die Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.   
Die Qualität des Fahrzeugs wird anhand des Leistungsverzeichnisses bewertet. 10 Punkte sind das Maximum.   
Das preisgünstigste Angebot für die Lieferung des Kehrichtwagens erhält 10 Punkte. Pro 5% Mehrkosten wird 1 Punkt abgezogen (lineare Bewertung, Minuspunkte sind möglich).   
Bei der Werkgarantie wird die Minimalgarantie mit 0 Punkten bewertet. Pro zusätzliches Jahr werden 3.3 Punkte gutgeschrieben.   
Bei den Ersatzteilen und den Jahresservices wird pro 10% Mehrkosten 1 Punkt abgezogen (lineare Bewertung, keine Minuspunkte).   
3.6 Bietergemeinschaften  Bietergemeinschaften sind zugelassen
3.7 Subunternehmung   Allfällige Unterakkordanten sind mit der Offerteingabe anzugeben.
3.8 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen  
Die Ausschreibungsunterlagen sind erhältlich unter folgender Adresse:  Adresse identisch Kapitel 1.1 
- Bedingungen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen  Die Offertunterlagen können bis am 22. August 2008 schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mit dem Vermerk "Kleiner Kehrichtwagen" angefordert werden.
Preis der Unterlagen: Es werden keine Kosten erhoben.
- Die Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab:   27/08/2008
- Die Ausschreibungsunterlagen sind auf www.simap.ch verfügbar:  Nein 
- Bemerkung  Auskünfte zum Verfahren erteilt das Städt. Beschaffungsbüro, Hr. Anton Funk Tel. 031 321 65 30.

Allfällige Fragen zum Pflichtenheft sind schriftlich bis am 5. September 2008 an die Abfallentsorgung der Stadt Bern (Adresse Kap. 1.1) zu richten. Die Antworten folgen anonymisiert per E-Mail bis am 12. September 2008 an alle Anbietenden.
3.9 Adresse für die Einreichung der Offerte   Bei folgender Adresse: 
- Name  Städt. Beschaffungsbüro
- Adresse  Schwanengasse 14
- Postleitzahl  3011
- Ort  Bern
- Land  Schweiz
- E-mail  beschaffungsbuero@bern.ch
- Gewünschter Termin für schriftliche Fragen   05/09/2008
- Frist für die Abgabe der Offerte   01/10/2008
- Formvorschriften für die Abgabe  Die Angebote sind innerhalb dieser Frist beim Beschaffungsbüro der Stadt Bern einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Kleiner Kehrichtwagen" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. Es wird begrüsst, wenn die Offerte zusätzlich auf Datenträger eingereicht wird.
3.10 Gültigkeit des Angebots  
- Angaben  Ja 
- in Monaten nach abgelaufener Offerteingabefrist  12
3.11 Allgemeine Bedingungen  Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
3.12 Verhandlungen  Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt. Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
3.13 Sprache(n) der Ausschreibungsunterlagen   Deutsch, 
3.14 Akzeptierte Sprache(n) für Offerte und Ausführung   Deutsch, 
4. Weitere Informationen
4.3 Andere Angaben  Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.

Die Ausschreibende Stelle behält sich vor, nachträglich Optionen und Auftragserweiterungen gem. Art. 7 Abs. 3 Lit. g (ÖBV) bis max. 50% des ursprünglichen Beschaffungswertes zusätzlich freihändig zu vergeben.
4.4 Rechtsmittelbelehrung   Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Beschaffungsbüro der Stadt Bern

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